Zu Gast im Wald: Welche Regeln gilt es zu beachten?

Ich bin immer wieder gerne zu Gast im Wald. Meine Wanderungen haben mich unter anderem schon in den Wald am Schloss Bloemersheim in Vluyn, in die Hees in Xanten oder den Tüschenwald in Sonsbeck geführt. Zu Gast sein im Wald bedeutet auch Verantwortung tragen für den Wald und seine Bewohner:innen. Welche Regeln ihr im Wald beachten solltet, beschreibe ich in diesem Beitrag.

Zunächst einmal haben wir in Deutschland das Glück, eines der großzügigsten Waldbetretungsrechte in Europa zu haben. Fast alle heimischen Wälder dürfen zu Erholungszwecken betreten werden. Nichtsdestotrotz gehören die Wälder jemandem. In Nordrhein-Westfalen sind zwei Drittel der Wälder in Privatbesitz, das restliche Drittel gehört Kommunen, Land oder dem Bund. Man ist beim Waldspaziergang also quasi in Nachbars Garten. Das macht das Berücksichtigen der folgenden Regeln im Wald umso wichtiger.

1. Verhalte dich ruhig und rücksichtsvoll

In den Wäldern leben viele Tier- und Pflanzenarten. Der Wald bietet ihnen einen geschützten Lebensraum und fördert damit die Artenvielfalt. Zu viele Menschen, die sich rücksichtslos und laut durch den Wald bewegen, bedeuten Stress für die Tiere. Waldtiere stehen unter Schutz und dürfen nicht unnötig gestört werden. Dazu gehört, dass man sich ruhig verhält und nicht zu laut spricht.

Gerade in der Brut- und Setzzeit benötigen die Tiere viel Ruhe. Auch im Winter ist es wichtig, die Tiere nicht unnötig aufzuscheuchen. Der überraschende Energieverbrauch kann die Tiere in Lebensgefahr bringen. Verhalte dich deshalb im Wald immer möglichst ruhig und rücksichtsvoll gegenüber den Tieren und gewähre ihnen ihre Rückzugsorte.

2. Respekt zeigen gegenüber allen, die im Wald arbeiten

Für viele Menschen ist der Wald vor allem ihr Arbeitsplatz. Es spricht viel dafür, das Holz heimischer Bäume zu nutzen, statt Holz vom anderen Ende der Welt über weite Wege zu importieren. Holz ist zudem vielseitig einsetzbar und nachwachsend. Fast alle Waldwege, auf denen wir uns bewegen, wurden zur Bewirtschaftung der Wälder angelegt und werden mit Hilfe der Erträge der Bewirtschaftung gepflegt. Das bedeutet aber auch, dass auf diesen Wegen gearbeitet wird. Weil wir nur zu Gast sind im Wald, sollten wir den Forstarbeiter:innen vor Ort immer mit Respekt begegnen und auf ihre Anweisungen achten.

Die Förster:innen in den Wäldern haben den Auftrag, den Wald zu schützen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze zu achten. Daher sind sie die ersten Ansprechpartner, wenn es um das richtige Verhalten im Wald geht. Die zuständigen Förster:innen für die Wälder hier vor Ort findest du beim Regionalforstamt Niederrhein.

3. Bleib auf den Wegen

Als Spaziergänger:in bleib wenn möglich immer auf den vorgegeben Wegen. So zertrittst du nicht unnötig Pflanzen und Pilze. Auch giftige oder stachlige Pflanzen sowie Giftpilze haben ihren sinnvollen Platz im Ökosystem und sollten deshalb nicht abgeschlagen oder zertreten werden. Am besten informierst du dich vorher darüber, ob du durch ein Naturschutzgebiet gehst. Dort ist es generell verboten, die Wege zu verlassen.

Forstliche Wegsperrungen dürfen nicht umgangen werden! Dahinter wird schwer gearbeitet, daher kann es schnell gefährlich werden. Bei der Holzernte fallen über 30 Meter hohe, tonnenschwere Bäume in wenigen Sekunden auf den Boden. Da sollte man besser nicht drunter geraten.

Im Forst wird oft schwer gearbeitet.

Ebenfalls wichtig: Hochsitze und Bienenstöcke sind keine Abenteuerspielplätze. Das Betreten oder Nutzen dieser Anlagen ist nur befugten Personen wie Jäger:innen oder Imker:innen erlaubt. Das gleiche gilt übrigens auch für „Holzpolter“. Das sind die aufgestapelten Holzstämme, die oft am Rand von Waldwegen lagern. Es kommt immer wieder zu schweren Unfälle, weil die Stämme bei Kletteraktionen ins Rollen geraten. Das Betreten von Holzpoltern ist daher gesetzlich verboten!

4. Der Wald ist kein Selbstbedienungsladen

Im Wald ist man quasi in Nachbars Garten. Das bedeutet, man darf sich nicht einfach an den Pflanzen bedienen. Blumen, Beeren, Nüsse, Kräuter und Pilze dürfen jedoch in kleinen Mengen für den Eigengebrauch gepflückt werden, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen.

Es ist nicht erlaubt, Äste abzuschneiden, Bäume zu beschädigen oder gar zu fällen. Aber auch hier dürfen geringe Mengen Äste, Rinde und Holz, das auf dem Boden liegt, mitgenommen werden. Wenn du Brennholz sammeln möchtest, kannst du beim Forstamt einen Sammelschein beantragen. Das geht in der Regel schnell und unkompliziert. Auch in vielen Privatwäldern ist so etwas möglich.

5. Müll wieder mit nach Hause nehmen

Ein Picknick im Wald ist eine schöne Sache und außerhalb von Schutzgebieten auch erlaubt. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir unseren Müll und Essensreste nach dem Picknick wieder mit nach Hause nehmen. Super ist natürlich, wenn man generell Müll mitnimmt, der einem auffällt – egal ob der Müll von einem selbst oder jemand anderem verursacht wurde. Vielleicht lässt sich daraus ja auch eine Dreck-weg-Challenge gestalten.

6. Beim Sport auf andere achten

Der Wald eignet sich natürlich perfekt zum Spazieren gehen, Wandern, Radfahren, Reiten, Waldbaden oder auch Geocaching. Doch auch hier ist Rücksicht gegenüber dem Wald, seinen Bewohner:innen und den anderen Ausflüglern geboten. Die genauen Regeln für die einzelnen Sportarten findest du hier.

7. Achte auf deinen Hund

Förster:innen und Hundehalter:innen haben mindestens zwei Dinge gemeinsam: Sie verbindet die Liebe zum Tier und zur Natur. Allerdings kann es im Wald zu Interessenkonflikten kommen, wenn Hundehalter ihren Vierbeinern Auslauf bieten und die Förster:innen gleichzeitig das Wild im Revier schützen wollen. Wildtiere werden leider immer wieder durch freilaufende und wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder getötet.

Daher gibt es einige Regeln für das Auslaufen im Wald. Generell gilt: Im Wald dürfen Hunde frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen und keine Tiere oder Menschen gefährden. Dennoch muss der Hund abrufbar sein und auch ohne Leine auf dem Weg in Sichtweite von Herrchen oder Frauchen bleiben. Außerhalb von Wegen müssen Hunde angeleint werden.

Eine Ausnahme gilt in Naturschutzgebieten. Dort dürfen Mensch und Hund die Wege nicht verlassen und Hunde müssen immer angeleint sein. Hundehalter, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

8. Brut- und Setzzeiten beachten

Anfang März beginnt im Wald die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit fangen die Tiere an sich zu paaren, zu brüten oder bringen ihre Jungen zur Welt bzw. schlüpfen. Der Wald verwandelt sich also in eine große Kinderstube.

In der Zeit bis Ende Juli gibt es verstärkte Regeln im Wald, um den Waldtieren mit besonderer Rücksicht zu begegnen. Spaziergänger:innen, Wanderer und Radfahrer:innen sollten auf den Wegen bleiben und sich besonders ruhig verhalten. Hunde sind in dieser Zeit immer anzuleinen, denn für den Nachwuchs können auch Hunde ohne Jagdtrieb gefährlich werden. Wieso das so ist, hört ihr in meinem Podcast mit Heinrich Lehmbrock.

Wenn man Tier-Nachwuchs entdeckt, sollte man sich nicht nähern und die Tiere auf keinen Fall anfassen. Junge Feldhasen liegen beispielsweise oft stundenlang irgendwo regungslos und ohne Fluchtreflex in einer Mulde und warten auf ihre Mutter, die – zum Schutz des Nachwuchs‘ – nur wenige Male am Tag vorbei kommt.

9. Feuer vermeiden

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober in NRW ein Rauch- und Feuerverbot im Wald. Das bedeutet Rauchen, Grillen oder Lagerfeuer sind verboten bzw. nur an speziellen Grillplätzen erlaubt. Diese müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Solltest du einen Waldbrand entdecken, melde diesen sofort der Feuerwehr und gehe auf kürzestem Wege, gegen den Wind, aus dem Wald! Wie hoch die aktuelle Waldbrandgefahr ist findest du beim Waldbrandgefahrenindex.

10. Keine Wildtiere verfolgen

Solltest du auf Wildtiere treffen, kannst du den Anblick gerne genießen. Verfolge die Tiere aber nicht. Gerade Tiermütter verstehen keinen Spaß, wenn man dem Nachwuchs zu nahe kommt. Weibliche Wildschweine, Bachen, können auch einem erwachsenen Menschen gefährlich werden. Ist dir die Distanz nicht groß genug, mache etwas Krach, klatsche oder pfeife. Gesunde Tiere werden in der Regel weiterziehen. Tiere die sich seltsam verhalten, z.B. zu nahe kommen oder sich nicht entfernen, bitte nicht anfassen. Sie können für den Menschen gefährliche Krankheiten übertragen.

Für die andere Rheinseite gilt: Für den selten Fall, dass du einem Wolf begegnest, habe ich hier beschrieben, wie du dich verhalten solltest.

Auf ganz bald im Wald!

Bei Fragen schaut euch die Seiten von Wald und Holz oder den Waldknigge der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald an. Dort sind alle Regelungen im Detail beschrieben.

Wenn wir uns gemeinsam an die Regeln im Wald halten, können der Wald und seine Bewohner beschützt und uns allen in Zukunft bewahrt bleiben. Auf ganz bald im Wald!

6 Kommentare zu „Zu Gast im Wald: Welche Regeln gilt es zu beachten?“

  1. Lieber Herr Schneider sehr schön zusammengefasst es wäre super wenn da ein Infoblatt draus gemacht würde welches man dem ein oder anderen Waldbesucher an die Hand geben kann.
    Da ich seid kurzem Natur und Landschaftsführerin bin und im Naturschutzgebiete und im FFH – Gebiet finde ich ihre Verhaltensregeln eine super Sache.
    Würde mich sehr freuen wenn sie mir diese zukommen lassen könnten.
    Liebe Grüße die Wanderhippe

  2. gut geschrieben kurz – klar -und Sachlich
    aber viele sind unvernünftig und unwissend
    kann man die Regel auch in schriftlicher Form bekommen ?

  3. Danke für die Informationen, dass man beim Forstamt einen Sammelschein beantragen muss, wenn man Brennholz sammeln möchte. Mein Onkel möchte auch Brennholz sammeln, da er die Weise, in der dieses brennt, und die dadurch erzeugte Gemütlichkeit besonders mag. Er wird baldmöglichst einen Sammelschein beim Forstamt beantragen.

  4. Lieber Herr Schneider, das ist ganz vorzüglich zusammengefasst und ich würde es sehr gern den vielen Menschen in die Hand drücken, die einfach aus Unwissen immer wieder abseits der Wege zu finden sind!
    Herzliche Grüße, Jeanette v.d.Leyen

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