Viele Vereine sind über das neu eingeführte Transparenzregister verärgert, denn es bereitet ihnen viel zusätzliche Arbeit. Die SPD hat sich deshalb im Bundestag für Änderungen eingesetzt. Was sich jetzt ändert, lesen Sie hier:
Worum geht es?
Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht wollte man 2017 mit der Einführung eines Transparenzregisters verhindern. Seitdem müssen sich Vereine mit ihren Vorständen eigenständig in das Transparenzregister eintragen lassen. Das kostete Geld und Arbeit. Das fällt nun weg. Die Registerstelle überträgt die Daten selbstständig in das Register. Langfristig wird es eine Vernetzung zwischen Vereins- und Transparenzregister geben. Das hat zum Vorteil: Die Daten werden dann automatisch übertragen.
Was ändert sich für gemeinnützige Vereine?
Die SPD hat dafür gesorgt, dass gemeinnützige Vereine von den Gebühren befreit sind. Zurzeit müssen sie dafür aber noch einen komplizierten Antrag beim Bundesanzeiger-Verlag stellen, um ihre Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Diesen Antrag müssen sie alle drei Jahre erneuern. Auch das ändert sich: Ab 2024 werden alle gemeinnützigen Vereine automatisch von den Gebühren befreit. Das geschieht durch die Vernetzung des Vereins- und Transparenzregisters.
Bis dahin müssen alle jedoch weiterhin einen Antrag stellen. Damit das aber nicht zu viel Zeit frisst, wird der Antrag stark vereinfacht. Das Transparenzregister kommt nun von alleine auf die Betroffenen zu.
Mehr Vereine gelten als gemeinnützig
Mehr Gruppierungen dürfen sich zukünftig als gemeinnützig bezeichnen. Sie sparen dadurch die Gebühren. Mit dabei: Vereine für Klimaschutz, Ortsverschönerung und Organisationen zur Hilfe für durch ihre geschlechtliche Orientierung diskriminierte Menschen. Zudem dürfen sich Einrichtungen der Flüchtlingshilfe sowie für Menschen mit psychischen Erkrankungen freuen. Sie werden als gemeinnützige Zweckbetriebe anerkannt.
Weitere Verbesserungen
Neben den bereits genannten Punkten hat der Bundestag weitere Verbesserungen für Vereine beschlossen. Unter Anderem erhöht sich die jährliche Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Mit den Änderungen erleichtert die SPD-Bundestagsfraktion das Leben vieler Vereine.
Bei Rückfragen können sich Betroffene bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt melden. Die 2020 gegründete Stiftung bietet ein breites Beratungs- und Qualifizierungsangebot an. Ihr Ziel ist es das Ehrenamt besonders im ländlichen Raum zu stärken.