Seit Ende 2025 erhalten viele Haus- und Wohnungseigentümer Post vom Deichverband Duisburg-Xanten. Darin werden sie aufgefordert, erstmals Verbandsgebühr zu bezahlen. Ob das rechtens ist und wie Ihr eventuell einen Teil des Geldes zurück bekommt, lest ihr hier.
Schon vor mehr als fünf Jahren hat der Deichverband genau nachgeschaut: Wer wird eigentlich geschützt durch den Deich entlang des Rheins? Denn all die Menschen müssen für den Schutz zahlen. Klingt nach Mafia, ist aber mehr als gerecht, weil wir ohne Deich im Hochwasserfall absaufen.
Also hat der Deichverband ein Gutachten erstellen lassen. Die Fachleute dafür sitzen an der RWTH Aachen. Das Ergebnis: Viel mehr Grundstücke, Gebäude und Menschen als bisher dafür bezahlen, werden im Ernstfall geschützt. Das zeigt unter anderem eine Landkarte, die beim Deichverband abrufbar ist. Denn natürlich wollen alle, die jetzt Post bekommen haben, wissen: Bin ich wirklich betroffen? Zumal derzeit nicht ganze Straßenzüge oder Stadtteile gleichzeitig Gebührenrechnungen bekommen. Das kommt laut Deichverband aber noch, denn am Ende erhalten alle Grundstücksbesitzer auf der oben verlinkten Karte des Verbandsgebietes einen Bescheid.
Die Rechnungsbeträge ergeben sich übrigens aus der Größe des Grundstücks und dem, was dort steht. Der Schutz eines teuren Hauses kostet mehr als der Schutz einer Wiese, der eine Überflutung im Zweifelsfall nichts ausmachen würde. Das alles ist nichts Neues und für den Deichverband geübte Praxis. Wer mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, kann dagegen nur privatrechtlich klagen. Das muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids geschehen.
Neu ist, dass auch die Bezirksregierung Düsseldorf alle Neumitglieder des Deichverbandes anschreibt. Diese „Heranziehung zur Mitgliedschaft“ wurde in drei Wellen ab Juni 2026 verschickt. Formal gesehen hätte dieses offizielle Schriftstück eigentlich zuerst die Neumitglieder erreichen müssen. Dann hätte man gewusst, was Sache ist. Der sich anschließende Gebührenbescheid vom Deichverband wäre dann nicht aus heiterem Himmel gekommen.
Ist die falsche Reihenfolge ein Grund, den Gebührenbescheid anzufechten? Versuchen kann man es. Am Ende verzögert man damit aus meiner Sicht jedoch nur, dass man für die Zwangsmitgliedschaft bezahlen muss.
Da es sich um eine Gebühr handelt, darf das Gesamtaufkommen der eingezogenen Beträge nur so hoch sein, wie die tatsächlichen Kosten des Deichverbandes. So kann es durchaus sein, dass die Gebühr in den kommenden Jahren noch sinkt, weil die größten Deichbaumaßnahmen des Verbandes aktuell auf der Zielgeraden sind.
Wie es vielleicht Geld zurückgibt
Eine gute Nachricht: Zeitgleich mit den ersten Plänen des Deichverbandes haben der Kamp-Lintforter Bürgermeister Christoph Landscheidt und ich bei der RAG auf Kostenübernahme gepocht. Denn die Ruhrkohle hat viele Jahrzehnte lang Steinkohle abgebaut und damit die Erdoberfläche abgesenkt. Grundstücke, die vor Beginn des Bergbaus hochwassersicher waren, müssen nun geschützt werden. Die Eigentümer werden dafür zur Kasse gebeten. Im Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West findet sich eine Formulierung, die eine Kostenübernahme in Aussicht stellt. Jedoch nur für Gebiete, unter denen nach 2003 abgebaut wurde. Zusätzliches Problem: Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Einklagbar ist die Erstattung aus meiner Sicht deshalb kaum.
Weil wir so lange nachgehakt haben, hat sich die RAG bereit erklärt, im Einzelfall die Kostenübernahme zu prüfen. Darum rate ich dazu, den Gebührenbescheid zu scannen und ihn an die RAG zu mailen. Ein Dreizeiler, in dem um Prüfung gebeten wird, reicht dabei vollkommen aus. Aktuell sieht es so aus, als müsse man das dann jedes Jahr wiederholen. Lieber wäre allen Beteiligten gewesen, dass die RAG einen Gesamtbetrag an den Deichverband überweist. Der hätte dann die Gebührenbescheide entsprechend abändern oder direkt einkassieren können. Dem Vernehmen nach hat die Bezirksregierung dieses Vorgehen jedoch abgelehnt.
Erste Reaktionen der RAG
Vereinzelt höre ich, dass die RAG nach dem Baujahr von Gebäuden fragt, die auf gemeldeten Grundstücken stehen. Hintergrund ist scheinbar, dass Neubauten, die nach Inkrafttreten des Rahmenbetriebsplans 2003 gebaut wurden, nicht berücksichtigt werden. Denn die Bauherrn hätten mit einer späteren Veranlagung im Deichverband rechnen müssen. Schließlich seien die Abbaupläne zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen. Auf meine Anfrage an die RAG, welche Kriterien sie zugrunde legt, erhielt ich folgende Antwort:
Wesentliche Kriterien sind insoweit die Lage der jeweiligen Eigentumsfläche innerhalb eines Einwirkungsbereichs des Steinkohlenbergbaus, der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes sowie die verbandsrechtliche Einordnung des Flurstücks.
Konkret kommt eine ablehnende Entscheidung insbesondere dann in Betracht, wenn das betroffene Flurstück bereits vor der Erweiterung des Verbandsgebiets in einem Deichverbandsgebiet lag und somit eine Altmitgliedschaft bestand. Gleiches gilt, sofern sich das Flurstück seit dem Jahr 2003 nicht mehr innerhalb eines bergbaulichen Einwirkungsbereichs befindet oder zu keinem Zeitpunkt bergbaulichen Einwirkungen unterlegen hat. Darüber hinaus ist eine Erstattung regelmäßig ausgeschlossen, wenn das Flurstück erst nach 2003 bebaut wurde, insbesondere ab dem Jahr 2018, somit in Kenntnis aller wesentlichen Rahmenbedingungen.
Grund für die vorstehend geschilderte Vorgehensweise ist die Tatsache, dass es keine rechtliche Verpflichtung unserer Gesellschaft gibt, entsprechende Erstattungen vorzunehmen. Es handelt sich vielmehr um freiwillige Leistungen, die während des Rahmenbetriebsplanverfahrens für das damalige Bergwerk West zugesagt wurden, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Eigentümern, die ab dem Jahr 2003 unter bergbaulichen Einwirkungen liegen sollten, wurde zugesagt, dass für den Fall der Veranlagung zu Deichverbandsbeiträgen diese durch unsere Gesellschaft erstattet würden. An diese Zusage hat sich unsere Gesellschaft bis heute gehalten und wird diese auch bei künftigen Prüfungen zugrunde legen. Für eine Ausweitung dieser Zusage auf weitere Eigentümer sehen wir allerdings keine Grundlage bzw. keinen Anlass.
Ich werde auch künftig die Lage beobachten. Bei Fragen können Sie sich gerne am mich wenden.
(Stand: 7. Juli 2026)



