Post vom Deichverband – Was ihr jetzt beachten müsst

Viele Haus- und Wohnungseigentümer erhalten aktuell Post vom Deichverband Duisburg-Xanten. Darin werden sie aufgefordert, erstmals Verbandsgebühr zu bezahlen. Ob das rechtens ist und wie Ihr eventuell einen Teil des Geldes zurück bekommt, lest ihr hier.

Schon vor mehr als fünf Jahren hat der Deichverband genau nachgeschaut: Wer wird eigentlich geschützt durch den Deich entlang des Rheins? Denn all die Menschen müssen für den Schutz zahlen. Klingt nach Mafia, ist aber mehr als gerecht, weil wir ohne Deich im Hochwasserfall absaufen.

Also hat der Deichverband ein Gutachten erstellen lassen. Die Fachleute dafür sitzen an der RWTH Aachen. Das Ergebnis: Viel mehr Grundstücke, Gebäude und Menschen als bisher dafür bezahlen, werden im Ernstfall geschützt. Das zeigt unter anderem eine Landkarte, die beim Deichverband abrufbar ist. Denn natürlich wollen alle, die jetzt Post bekommen haben, wissen: Bin ich wirklich betroffen? Zumal derzeit nicht ganze Straßenzüge oder Stadtteile Gebührenrechnungen bekommen. Das kann durchaus an unterschiedlichen Höhenlagen liegen oder daran, dass die Bescheide nicht auf einen Schlag raus gingen oder von der Post nicht sofort zugestellt wurden.

Die Rechnungsbeträge ergeben sich übrigens aus der Größe des Grundstücks. Das alles ist nichts Neues und für den Deichverband geübte Praxis. Wer mit der erstmaligen Veranlagung nicht einverstanden ist, kann dagegen nur privatrechtlich klagen. Das muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids geschehen.

Wie es Geld zurückgibt

Eine gute Nachricht: Zeitgleich mit den ersten Plänen des Deichverbandes haben der Kamp-Lintforter Bürgermeister Christoph Landscheidt und ich bei der RAG auf Kostenübernahme gepocht. Denn die Ruhrkohle hat viele Jahrzehnte lang Steinkohle abgebaut und damit die Erdoberfläche abgesenkt. Grundstücke, die vor Beginn des Bergbaus hochwassersicher waren, müssen nun geschützt werden. Die Eigentümer werden dafür zur Kasse gebeten. Im Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West findet sich eine Formulierung, die eine Kostenübernahme in Aussicht stellt. Das Problem: Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Einklagbar ist die Erstattung aus meiner Sicht deshalb kaum.

Weil wir so lange nachgehakt haben, hat sich die RAG bereit erklärt, im Einzelfall die Kostenübernahme zu prüfen. Darum rate ich dazu, den Gebührenbescheid zu scannen und ihn an die RAG zu mailen. Ein Dreizeiler, in dem um Prüfung gebeten wird, reicht dabei vollkommen aus. Aktuell sieht es so aus, als müsse man das dann jedes Jahr wiederholen. Lieber wäre allen Beteiligten gewesen, dass die RAG einen Gesamtbetrag an den Deichverband überweist. Der hätte dann die Gebührenbescheide entsprechend abändern oder direkt einkassieren können. Dem Vernehmen nach hat die Bezirksregierung dieses Vorgehen abgelehnt. Darüber werde ich demnächst mit dem Regierungspräsidenten sprechen. Denn bürgerfreundlich ist das alles nicht.

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