7-Tage-Regelung nicht mehr zeitgemäß
Mit Experten haben wir heute darüber diskutiert, ob öffentlich-rechtliche Inhalte nicht länger als sieben Tage im Internet abrufbar sein sollten. Schließlich haben die Zuschauer dafür bereits bezahlt. Stimmt zwar nicht ganz, weil die Produzenten meist Zweit- und Drittverwertung mit einkalkulieren, doch könnte die zusätzliche Veröffentlichung ja honoriert werden. Wie teuer das wäre, weiß leider keiner. […]





