Salzabbau: Jetzt Einspruch einlegen

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH will am Niederrhein weitere Gebiete für den Salzabbau erschließen. Das Planfeststellungsverfahren läuft noch bis zum 19. Mai 2022. Bis dann haben Betroffene die Möglichkeit, Einspruch gegen die Pläne einzulegen. Worum es bei dem Thema genau geht und was Betroffene unternehmen können, erkläre ich hier.

Salzabbau in Rheinberg

Durch meine Tätigkeit im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags NRW beschäftige ich mich bereits seit 2012 mit dem Salzabbau in Rheinberg. Über die geplante Erweiterung des Bergbaus dort und meine Forderung nach einer Schlichtungsstelle habe ich bereits hier geschrieben.

Das Salz wird in 800 Meter Tiefe abgebaut, durch die Sprengung bilden sich untertägig Abbaukammern. Der Salzabbau hat Folgen auf die Oberfläche – wenn man genau schaut, sieht man an vielen Häusern oder Straßen im Abbaugebiet Risse. Die Folgen des Abbaus zeigen sich jedoch erst langsam und es können noch 100 Jahre nach Abbauende Schäden eintreten.

Entdecke ich einen Schaden zum Beispiel an meinem Haus, muss ich mich an den zuständigen Bergbaubetreiber wenden. Das Unternehmen schickt dann jemanden, der den Schaden bewertet. Die Anerkennung und Bewertung des Schadens liegt allein in der Hand des Unternehmens. Bin ich als Betroffener nicht zufrieden mit der Regulierung, bleibt mir aktuell nur der Klageweg. Das ist für viele jedoch keine Option, da so ein Verfahren viel Zeit und Geld kostet. Dabei gibt es mehr zu verlieren als zu gewinnen. Wie ein einvernehmlicher Salzabbau aussehen müsste, schreibe ich weiter unten in diesem Beitrag.

Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten

Aus der Unzufriedenheit mit der Schadensregulierung hat sich 2016 die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten gegründet. Seitdem ist die Mitgliederzahl stetig gewachsen, aktuell sind es rund 1.800 Menschen. Auch ich bin Mitglied der BI. Anlässlich des aktuell laufenden Planfestellungsverfahrens habe ich eine Podcastfolge mit dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative, Torsten Schäfer, aufgenommen. Hört mal rein:

Forderungen für einen einvernehmlichen Salzabbau

Schlichtungsstelle für Salzabbau

In der Steinkohle galt der Grundsatz „Dulde und Liquidiere“. Das bedeutet, dass die Bürger:innen den Kohleabbau duldeten, als Gegenleistung aber die Schäden vollständig behoben wurden. Um diese Schadensregulierung möglichst konfliktfrei zu gestalten, gibt es die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW. Betroffene können sich an die unabhängige Schiedsstelle wenden, wenn Sie sich nicht mit dem Bergbauunternehmen einigen können. Ähnliches gibt es in der Braunkohle. In beiden Bereichen sind die Unternehmen freiwillig einer Schlichtungsstelle beigetreten.

So etwas müsste es auch für den Salzabbau geben. Das fordere ich schon seit vielen Jahren. Die Bergbau-Unternehmen könnten sich einfach an der bereits existierenden Schlichtungsstelle beteiligen. Die Cavity und K+S sperren sich bisher dagegen. Warum? Laut den Unternehmen seien die Kosten zu hoch und ständen in keiner Relation zu den Schadensfällen, die es hier am Niederrhein gibt.

Die Cavity behauptet, dass 99,5% der Schadensfälle einvernehmlich gelöst werden. Die Bürgerinitiative mit ihren 1.800 Mitgliedern zeichnet da ein anderes Bild. Viele Mitglieder sind dort eben nicht einverstanden mit dem aktuellen Regulierungsverfahren. Die Argumentation insgesamt ist absurd, denn wenn es kaum Fälle gibt, dürfte ein Beitritt zur Schlichtungsstelle mit nur wenig Kosten verbunden sein. Es scheint also doch eine Sorge vonseiten der Unternehmen da zu sein, dass dann mehr Fälle ans Licht kommen.

Ewigkeitskosten berücksichtigen

Die Bürgerinitiative fordert deshalb neben der Schlichtungsstelle auch eine zentrale Erfassung der Schadensfälle beim Kreis Wesel. Damit hätte man einen Überblick über alle Schäden bei Privatpersonen, Kommunen usw. und könnte die Unternehmen damit konfrontieren. Diese Stelle könnte auch Licht ins Dunkel bei der Frage nach den Ewigkeitskosten bringen. Hier lohnt sich nochmal ein Blick zur Steinkohle: Es gibt dort eine Stiftung, in die die Bergbauunternehmen eingezahlt haben bzw. ihre Unternehmensbeteiligungen außerhalb des Bergbaus eingebracht haben. Diese Stiftung muss nun Jahr für Jahr Geld verdienen, um die Ewigkeitskosten der Steinkohle zu bezahlen. Dazu gehört u.a. das Abpumpen von Grundwasser in den durch Bergsenkungen betroffenen Gebieten.

Auch beim Salzabbau gibt es Ewigkeitskosten, aber keine Stiftung oder Gleichwertiges. Kosten entstehen hier beim Pumpen, der Deichsanierung oder Schäden an der kommunalen Infrastruktur. Die Bürgerinitiative fordert deshalb einen ähnlichen Fonds wie bei der Steinkohle. Dieser muss unabhängig sein von der Bilanz der Unternehmen, sodass auch bei schlechten Jahren die Rücklagen sichergestellt sind. Sonst müssen am Ende wir Bürger:innen für die Schäden aufkommen. Auf ewig.

Verjährungsfrist abschaffen

Im BGB ist geregelt, dass Schäden, die durch Bergbau nach dem Jahr 2002 aufgetreten sind, eine maximale Verjährungsfrist von 30 Jahren nach Bergbauende haben. Sämtliche Schadenersatzansprüche aus dem Bergbau, der im Jahr 2002 beendet wurde, wären spätestens 2032 verjährt.

Für den Salzabbau ist das keine Option, denn die Schäden wirken sich frühestens nach 20-30 Jahren an der Oberfläche aus. Diese Senkungen können dann noch bis zu 150 Jahre andauern und Schäden an der Infrastruktur und dem Eigentum der Bürger:innen im Salzabbaugebiet verursachen. Das ist deutlich anders als beim Steinkohlebergbau, wo die Schäden schon einige Wochen und Monate nach dem Abbau eintreten und in der Regel nach wenigen Jahren die so genannte Bergruhe eintritt.

Deshalb fordert die Bürgerinitiative eine Änderung der Verjährungsfrist des BGB beim Salzabbau, damit Betroffene nach 30 Jahren nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Das BGB ändern ist nicht einfach, ich sehe aber vielleicht noch eine zweite Möglichkeit: Die Veränderung des Berggesetzes. In §117, 2 heißt es: „Bergschäden werden nach BGB reguliert“. Eventuell lässt sich das Berggesetzes um eine Sonderstellung des Salzbergbaus ergänzen. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht bereits, dass das Berggesetz verändert werden soll. Ich setze mich dafür ein, dass dabei u.a. dieses Thema mit angepackt wird.

Aktuell: Erweiterung des Salzabbaus

Wie bereits erwähnt, möchte die K+S Minerals and Agriculture GmbH weitere Gebiete für den Abbau von Salz erschließen. Das Unternehmen hat deshalb bei der Bezirksregierung Arnsberg einen entsprechenden Antrag eingereicht.

Geplante Erweiterungen des Salzabbaus bis 2050, Quelle: Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte

Das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung wurde nun offengelegt. Betroffene wie zum Beispiel Anwohner:innen in den Gebieten können nun bis zum 19. Mai 2022 Einspruch gegen die Pläne von K+S einlegen. Das ist die letzte Möglichkeit auf die Planung Einfluss zu nehmen. Wer keine Einwendungen erhebt, kann später keine Rechte mehr geltend machen.

Wie das genau geht, erkläre ich hier:

Wer kann Einspruch einlegen?

Jede:r, der oder die sich von der Planung betroffen fühlt, kann Einwendung erheben. Das ist ab einem Alter von sieben Jahren möglich, für Kinder unter sieben Jahren können die Eltern den Einspruch übernehmen. Bei dem Einspruch geht es darum, seine möglichen Rechte im Falle eines Bergschadens zu sichern. Anwohner:innen (auch Mieter:innen und Pächter:innen von Grundstücken, künftige Erben, Vereine), aber auch Firmen und Gewerbetreibende etc. sollten auf jeden Fall individuelle Einwendungen machen.

Wo finde ich die Unterlagen?

Vom 16. März 2022 bis 19. April 2022 standen die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren auf der Seite der Bezirksregierung zum Download bereit. Obwohl die Einspruchsfrist noch bis zum 19. Mai läuft, wurden die Unterlagen nach dem genannten Zeitraum bereits entfernt. Der Grund dafür erschließt sich mir nicht. Daher habe ich einen Brief an den zuständigen Leiter in der Bezirksregierung geschrieben mit der Aufforderung die Unterlagen noch bis zum 19. Mai für alle Bürger:innen zur Verfügung zu stellen. Die Bergbehörde hat eingelenkt – die Unterlagen sind nun bis zum Ende der Einspruchsfrist hier einsehbar.

Bei Fragen zu den Unterlagen, wenden Sie sich am Besten direkt an die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten (per Mail an info@salzbergbaugeschädigte oder auf der Homepage), die betroffenen Kommunen oder die Bezirksregierung Arnsberg. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Die Einwendungen können per Post oder digital eingereicht werden. Die Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte empfiehlt die Einwendungen per Einschreiben an die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund) zu schicken. Alternativ kann der Einspruch auch an die betroffenen Kommunen Xanten, Rheinberg, Alpen oder Sonsbeck versandt werden. Darüber hinaus besteht für Jede:n die Möglichkeit, die auslegenden Behörden aufzusuchen und dort mündlich eine Niederschrift durchführen zu lassen.

Auf elektronischem Wege können Einwendungen wie folgt erhoben werden: Durch absenderbestätigte DE-Mail an die Adresse der Bezirksregierung Arnsberg poststelle@bra-nrw.de-mail.de oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle@bra.sec.nrw.de.

Behaltet auf jeden Fall eine Kopie eurer unterschriebenen Einwendung!

Was muss der Einspruch enthalten?

Bei dem Verfahren wird zwischen den Interessen der Betroffenen und den Interessen des Antragsstellers bzw. der Allgemeinheit abgewogen. Im Einspruch muss daher klar werden, wie und warum man selbst durch die Erweiterung des Salzbergbaus beeinträchtigt werden könnte,

Es gibt unterschiedlichste Gründe, weshalb ihr persönlich betroffen sein könntet. Von der Befürchtung, dass der Salzabbau Schäden am eigenen Haus verursachen könnte über die Gefährdung der Gesundheit oder Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, Erschütterungen etc. bis hin zur Sorge um den Hochwasserschutz. Beispiele sowie ein Muster findet ihr auf der Seite der Bürgerinitiative.

In der Einwendung sollte der vollständige Name sowie die Anschrift angeben werden, damit die Bezirksregierung auf den Einspruch reagieren kann. Die Einwendungen müssen unterschrieben sein.

Was passiert dann mit meinem Einspruch?

Alle Einwendungen sendet die Bezirksregierung Arnsberg an den Antragsteller K+S mit der Bitte um Erwiderung. Das Unternehmen muss dann der Behörde mitteilen, ob und inwieweit sie den jeweiligen Einwendungen begegnen werden. Die Bezirksregierung lädt dann die Einwender:innen zu einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin ein mit dem Ziel einer Einigung.

Salzabbau: Ja – aber anders!

Der Salzabbau erweckt bei vielen Anwohner:innen berechtigte Sorgen. Ich glaube, wenn die Bergbaunternehmen die möglichen Schäden ausreichend und transparent regulieren, könnten die meisten Menschen gut mit dem Salzbergbau leben. Es wird daher Zeit, dass sich die Haltung der Unternehmen ändert und sie mit den Menschen vor Ort zusammenarbeiten. Sonst werden sie zukünftig auf immer mehr Gegenwind stoßen.

Die Bürgerinitiative für Salzbergbaugeschädigte hat alle Kandidat:innen zur Landtagswahl gebeten, Wahlprüfsteine zum Salzabbau zu beantworten. Die Antworten sind über diesen Link abrufbar.

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