Trinkwasser muss geschützt bleiben

Sauberes Trinkwasser ist in weiten Teilen der Welt nicht selbstverständlich. Der vergangene Dürre-Sommer hat gezeigt, dass Trinkwasser sogar in Deutschland knapp werden kann. Wir tun deshalb gut daran, das kostbare Nass so gut wie möglich zu schützen. Die NRW-Landesregierung will jetzt das Gegenteil: Das Verbot von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten soll gekippt werden.

Uns Landtagsabgeordneten liegt der Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes vor. Neben vielen anderen Neuerungen zum Thema Trinkwasser soll der §35, Absatz 2 aufgehoben werden. Darin heißt es seit 2016: „In Wasserschutzgebieten (…) ist die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen verboten.“ Dieses generelle Verbot soll nun weg.

Welche Bodenschätze sind gemeint?

Man muss nicht lange überlegen, um darauf zu kommen, welche Branche von dieser Lockerung am meisten profitiert. Denn vor allem Sand und Kies werden in NRW oberirdisch gewonnen – sieht man mal von der Braunkohle ab. Man darf also vermuten, dass hier eine „Lex Kiesindustrie“ geschaffen werden soll, die neue Abgrabungen an bisher verbotenen Stellen ermöglicht. Im Kreis Wesel wäre das beispielsweise im Binsheimer Feld bei Rheinberg sowie im Gindericher Feld bei Wesel der Fall.

Quelle: Wasserverbund Niederrhein

Warum Kiesabbau in Wasserschutzgebieten schadet

Beide Wasserschutzgebiete gehören zum Versorgungsgebiet des Wasserverbundes Niederrhein (WVN), der wie alle anderen Wasserversorger im Land geschockt war von den Änderungsplänen der Landesregierung. Mittlerweile hat der WVN deshalb ein Fachgutachten erstellen lassen, das zu einem eindeutigen Schluss kommt: „Die Studie hat gezeigt, dass die Risiken größer sind als vielfach vermutet. Das ist umso bedrohlicher, als angesichts des Klimawandels die Herausforderungen für die Trinkwassergewinnung zunehmen.“

So unscheinbar die Streichung eines einzigen Satzes in einem Gesetz erscheinen mag: Die Folgen könnten gravierend sein! Zumal mir bis heute niemand bei CDU und FDP erklären konnte, warum man das Verbot kippen möchte. „Weil es im Koalitionsvertrag steht“, soll eine Mitarbeiterin des Ministeriums auf mehrfache Nachfrage der Wasserverbände genervt geantwortet haben. Das weckt Erinnerungen an die Diskussion um den Landesentwicklungsplan, der auch schon gravierende Erleichterungen beim Abbau von Sand und Kies ermöglicht hatte. Weil es im Koalitionsvertrag steht.

Einzelne politische Vertreter von CDU und FDP wenden ein, dass es immer noch eine Einzelfallprüfung gebe, der Abbau also auch abgelehnt werden kann. Das wiederum ist aus meiner Sicht eine Blendgranate: Wer genau weiß, dass der oberirdische Abbau von Rohstoffen unser Trinkwasser gefährdet, muss diesen Abbau generell verbieten und darf ihn nicht von Fall zu Fall zulassen.

Finger weg von unserem Trinkwasser!

Das erste Mal befassen wir uns als Landtag voraussichtlich am 9. November 2020 von 10 bis 13 Uhr in einer Anhörung mit der Gesetzesnovelle. Der §35 wird da sicherlich nur ein Teilaspekt sein. Doch werden wir als SPD-Landtagsfraktion ihn in den Mittelpunkt rücken. Denn die Sicherung unseres Trinkwassers ist lebenswichtig und darf nicht irgendwelchen Koalitionsvereinbarungen geopfert werden, deren Nutzen für die Allgemeinheit sich niemandem erschließt.

1 Kommentar zu „Trinkwasser muss geschützt bleiben“

  1. Es ist doch wirklich unfassbar, dass diese CDU-FDP – Landesregierung tatsächlich plant, – für den Profit der Kies- und Sandwirtschaft unsere Trinkwassersicherheit auf Spiel zu setzen. Hierzu ist der obige Satz zu wiederholen: Finger Weg von unserem Trinkwasser !!

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