Die Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort muss am 31. Dezember 2022 dicht gemacht werden. Das hatten Betreiber und Land NRW vereinbart. Bis dahin sollten bereits 5 Hektar Fläche abgedichtet und wiederbepflanzt sein. Doch aus dieser Rekultivierung wird nun nichts. Weil die Aufsichtsbehörde schlicht zu wenig getan hat.
Protest gegen die Sondermülldeponie
Jahrelang haben wir hier in Kamp-Lintfort dafür gekämpft, dass die Giftmülldeponie Eyller Berg endlich zugemacht wird. Nach zähem Ringen gab’s im Jahr 2015 einen gerichtlichen Vergleich. Land und Deponiebetreiber einigten sich auf ein Schließungsdatum und darauf, wie der Berg anschließend auszusehen hat. In dem Schriftstück, das mir vorliegt, geht es um maximale Höhenlinien und darum, dass die Deponie abgedichtet werden muss. Regen und Schnee können auf diese Weise keine giftigen Stoffe auswaschen.
Ein Vergleich sollte Abwicklung regeln
Oben drauf kommt eine Erdschicht und darauf Vegetation. Leider keine Bäume, weil dafür nicht ausreichend Erde aufgetragen werden kann. Am Ende soll äußerlich nichts mehr an die Deponie von früher erinnern. Im Jahr 2027 soll das ganze fertig sein. Und weil das eine riesige Aufgabe ist, sollte schon weit vor der Schließung mit der Rekultivierung begonnen werden. Die Schrittfolge ist im gerichtlichen Vergleich klar festgelegt.
Wie im Vergleich vorgesehen hat die Eyller Berg Abfallgesellschaft (EBA) ihren Antrag auf Abdichtung fristgerecht zum 30. Juni 2016 gestellt. Darin fordert sie jedoch eine so genannte Bentonitmatte, die noch nicht erprobt und allgemein zulässig ist. Eine geschickte Finte, wie ich glaube. Denn statt den Antrag genehmigen zu können, trat die Behörde nun in die Prüfung des neuen Verfahrens ein. Statt abzulehnen und umgehend das sogar mitbeantragte Standardabdichtungssystem durchzuwinken, beginnt im Sommer 2016 ein vierjähriges Antragsverfahren, das bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen ist.
Geschickter Schachzug des Betreibers?
Warum das so ärgerlich ist? Erst mit der Genehmigung des Entwurfs für das System hätte die Betreiberfirma im nächsten Schritt die vollständige Planung vorlegen müssen. Dafür hätte sie nochmal sechs Monate Zeit gehabt. Die Gesamtplanung für die Abdichtung der Deponie hätte die Bezirksregierung wiederum genehmigen müssen. Alles in allem ein Prozess von maximal 10-12 Monaten. Ab dem Frühjahr 2017 hätte dann die Uhr getickt: Spätestens ein Jahr nach Genehmigungserteilung wäre die EBA nämlich gezwungen gewesen, mit der Rekultivierung zu beginnen. Innerhalb von vier Jahren (fünf Jahre ab Genehmigung) hätte sie dann bereits eine Fläche von fünf Hektar rekultiviert haben müssen. Den Rest innerhalb von fünf Jahren nach Ende der Deponie. Eine erste Rekultivierung hätte also im Mai 2022 abgeschlossen sein können.
Rekultivierung verpennt?
Und heute? Am 4. November 2020 sprechen wir im Umweltausschuss des Landtags wieder über die Deponie Eyller Berg. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2020 habe die Bezirksregierung der EBA abgekündigt, dass sie dem beantragten Abdichtungsverfahren wohl nicht zustimmen könne. Über vier (!) Jahre nach Beantragung. Die Firma kann jetzt sogar noch bis zum 16. November 2020 Stellung nehmen. „Im Falle der Ablehnung kann das mitbeantragte Standardabdichtungssystem in Gestalt einer mineralischen Abdichtung genehmigt werden“, schreibt das Umweltministerium in seiner Stellungnahme (Vorlage 17/4054). Warum nicht gleich so?
Die Folgen sind gravierend: Eigentlich hätten bis zum Sommer 2022 bereits fünf Hektar Deponie rekultiviert sein müssen. Wenn das oben beschriebene Verfahren nun in Gang gesetzt wird, muss die Betreiberfirma frühestens im November 2022 mit der Rekultivierung beginnen. Einen Monat vor dem offiziellen Ende der Deponie.
Was ist in vier Jahren schief gelaufen?
Ich möchte nun vom Ministerium wissen, warum das Verfahren über vier Jahre gedauert hat. Was ist in dieser Zeit geschehen? Und warum hat man nicht schon viel früher die Feststellung getroffen, dass sich „die Eignung des beantragten Oberflächenabdichtungssystems mittels Bentonitmatten (…) als komplex und äußerst zeitaufwändig herausgestellt“ hat? Dazu werde ich Akteneinsicht beantragen. Ich ärgere mich, dass ich das nicht schon viel früher getan habe. Denn dann hätte eine Untätigkeitsklage vielleicht dazu geführt, dass die Rekultivierung am Eyller Berg heute schon ein ganzes Stück weiter gewesen wäre!