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Bildungspolitik: Meine fünf Hauptanliegen
- Bildung muss kostenlos und für jedes Kind zugänglich sein, egal ob Mädchen oder Junge und unabhängig davon, wie viel Geld die Eltern verdienen. Es darf keine Rolle spielen, wo wir wohnen oder ob mein Kind eine Behinderung hat. Das alles darf nicht über die Bildungschancen von Kindern und somit über ihre Zukunft entscheiden.
- Wir müssen mit der Digitalisierung Schritt halten, vor allem in unseren Schulen! Nur wenn wir digitale Bildung in unseren Schulen ermöglichen, können wir die Digitalisierung für uns nutzen. Ich will deshalb eine gute IT-Ausstattung, exzellent ausgebildete und motivierte Lehrer sowie Unterrichtsinhalte, die nicht von gestern sind. Um das zu finanzieren, sollten wir als Land alles Geld nehmen, das wir bekommen können (Digitalpakt Schule).
- Das Ganztagsangebot an Schulen muss weiter ausgebaut werden. Eine gute Kinderbetreuung braucht qualitativ hochwertige Kita-/Ganztagsplätze für alle. Die Kinderbetreuung muss dabei flexibler werden. Zum Beispiel was die Öffnungszeiten angeht. Krankenschwestern, Polizisten, Feuerwehrleute und alle anderen, die nicht von „9 to 5“ arbeiten, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut versorgt sind.
- Wir brauchen viel Geld, um das alles zu leisten. Ich bin deshalb für die Abschaffung des so genannten Kooperationsverbotes. So bleibt Bildung in den Händen der Bundesländer, allerdings darf der Bund dann den Bundesländern finanziell helfen – mit schönen Räumen, moderner Technik und gut ausgebildeten Lehrern.
- Bildung ist entscheidend für eine gelingende Integration. Ziel muss sein, die zugezogenen Kinder und Jugendlichen frühzeitig in unser Schulsystem zu integrieren. Wir müssen Sprache, Grundwerte und natürlich Wissen vermitteln. Daher ist die Schule für mich nicht nur Bildungs-, sondern auch zentraler Integrationsort.
Bildungssystem: Das deutsche Schulsystem ist ein Flickenteppich
16 Länder, 16 Bildungssysteme – das Schulsystem in Deutschland ist ein Flickenteppich. Der Grund? Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das Föderalismus-Prinzip führt in der Bildungspolitik dazu, dass jedes Land seine eigene Schulpolitik betreibt. Die Schulsysteme in den Ländern orientieren sich dabei an den festgelegten Rastern Primarstufe (Grundschule), Sekundarstufe I (bis 10. Klasse) und Sekundarstufe II (bis 13. Klasse). Innerhalb dieser Grenzen gibt es jedoch verschiedenste Schultypen. Für die Koordination der verschiedenen Schulsystem der Bundesländern ist die Kultusministerkonferenz (KMK) zuständig. Sie legt Bildungsstandards fest, die eingehalten werden müssen, um eine Vergleichbarkeit des Unterrichts und, na klar, der Abschlüsse möglich zu machen.
Die Zuständigkeiten des Landes in der Bildungspolitik
Sie haben es wahrscheinlich eben erst gelesen: Für die Bildungspolitik in Deutschland sind die Bundesländer verantwortlich. Seit 2006 gilt sogar das so genannte Kooperationsverbot, das eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung verbietet. Deshalb darf der Bund nicht in die Bereiche investieren, wo allein die Länder zuständig sind: bei den Schulen, Hochschulen, Universitäten. Das Kooperationsverbot gilt – insbesondere angesichts der Finanznot von Ländern und Städten – inzwischen als eines der größten Probleme in der Bildungspolitik. Für eine Lockerung setzt die SPD sich schon länger ein. Bei den Verhandlungen des neuen Koalitionsvertrages konnten wir unsere Forderung durchsetzen, so dass das Kooperationsverbot endlich gelockert wird.
Schulministerium NRW
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr. Mit „Schulaufsicht“ ist gemeint, dass das Ministerium die Qualität der Arbeit der jeweiligen Schulen sicherstellt, die Entwicklung der Schulen – also Unterrichtsinhalte, Personalausstattung und Organisation – durch Beratung und Evaluation gewährleistet und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse unter den 5.436 Schulen im Land NRW ermöglicht und überwacht. Das Ministerium beaufsichtigt, kontrolliert und unterstützt also knapp 6.000 Schulen, etwa 200.000 Lehrerinnen und Lehrer sowie rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler (Amtliche Schuldaten, Stand 2019/2020).

Schule in NRW – Unser Bildungssystem
Das Bildungssystem in NRW ist entlang von Schulstufen aufgebaut, die sich innerhalb verschiedener Schulformen aufgliedern. Schulstufen sind
- die Primarstufe,
- die Sekundarstufe I und die
- Sekundarstufe II.
Die Grundschule, auch Primarstufe genannt, wird in der Regel vier Jahre besucht. Sie bringt den Kindern die gemeinsamen Grundlagen bei und bereitet auf die Sekundarstufe I vor. Nach der Grundschule können die Eltern für ihre Kinder aus einem Angebot verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I wählen. Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5 bis 10 an
- Sekundarschulen,
- Gesamtschulen,
- Realschulen und
- Hauptschulen.
An Gymnasien als G8-Bildungsgang die Klassen 5 bis 9 und als G9-Bildungsgang ebenfalls die Klassen 5 bis 10. Nach Abschluss der Sekundarstufe I, können die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien und Gesamtschulen ihr Abitur (Sekundarstufe II) ablegen und die so genannte gymnasiale Oberstufe besuchen.
Das Abitur kann auch an berufsbildenden Schulen, wie dem Berufskolleg oder an einem Weiterbildungskolleg erworben werden. Die gymnasiale Oberstufe ist an allen Gymnasien und Gesamtschulen gleich organisiert und beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (G8: in Klasse 10; G9: in der Jahrgangsstufe 11). Hieran schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase an. Die gymnasiale Oberstufe endet mit dem Bestehen der Abiturprüfungen und dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Lehrereinstellungen in NRW: Mehr tun!
Zu wenige Lehrer, zu geringe Vertretungsreserven, zu viele Unterrichtsausfälle. Und dann noch das Ringen um Inklusion und Integration. Die Schlussfolgerung ist einfach: Wir brauchen einfach mehr Lehrer! So prognostiziert eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2017 sogar einen Schüler-Boom, der dazu führen soll, dass die Schülerzahlen bis 2030 um 8 % steigen. Und die Schulsysteme sind alles andere als gut vorbereitet. Es droht ein zunehmender Engpass an Lehrern und Gebäuden. Insbesondere die Grundschulen werden den Anstieg als Erste spüren. Dort werden im Jahr 2025 – im Vergleich zum Stand heute – 24.110 Lehrer fehlen. Unter der Voraussetzung, dass die Klassen nicht größer werden, so die Bertelsmann-Stiftung.
An den weiterführenden Schulen werden die Schülerzahlen zwar zunächst noch einige Jahre sinken. Allerdings nur aufgrund der Tatsache, dass die starken Jahrgänge die weiterführenden Schulen erst zeitversetzt erreichen. Auch dort werden dann zusätzliche Lehrer und Gebäude benötigt, was angesichts des ohnehin bereits bestehenden Mangels eine schwierige Aufgabe sein wird.
Als wir noch gemeinsam mit den Grünen die Landesregierung gestellt haben, haben auch wir mehr Lehrerstellen finanziert. Das Problem: Lehrer (übrigens ebenso wie Polizeibeamte) kann man sich nicht backen. Man braucht junge Menschen, die diesen Beruf ausüben wollen. Bis sie dann so weit sind, vergehen mehrere Jahre Ausbildung. Selbst dann noch konkurriert NRW mit 15 anderen Bundesländern, die Lehrer ebenso händeringend suchen. Ich werbe deshalb für den Lehrerberuf und dafür, angestellte und verbeamtete Kollegen gleich zu bezahlen. Wer mehr Verantwortung übernimmt, soll auch mehr Geld bekommen. Alles Bausteine, um den so wichtigen Beruf interessanter zu machen. Dann klappt es am Ende auch mit den Lehrern!
Warum die Gemeinschaftsschule eine gute Idee ist
An Gemeinschaftsschulen werden Schülerinnen und Schüler verschiedenster Herkunft oder Konfession gemeinsam von der ersten bis zur zehnten Klasse unterrichtet. Lediglich beim Fach Religion unterscheidet sich der Stundenplan der Kinder und richtet sich nach ihrem jeweiligen Glauben. Internationale Studien zur Leistung der Schüler zeigen, dass ein Bildungssystem durch längeres gemeinsames Lernen gerechter und leistungsstärker wird – das ist die Idee hinter Gemeinschaftsschulen.
Der Bildungserfolg in Deutschland hängt leider nach wie vor noch stark von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler ab: So zeigen Studien, dass Kinder aus bildungsfernen Schichten bei gleichen Leistungen im Vergleich seltener einen höherwertigen Bildungsgang besuchen – also zum Beispiel ihr Abitur machen. Haben Mama oder Papa dagegen auch schon Abitur, wird’s für den Nachwuchs leichter. Durch ein verlängertes gemeinsames Lernen sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten entfalten können, um so schließlich den bestmöglichen Schulabschluss in der Tasche zu haben.
Ganztagsschulen ermöglichen Teilhabe!
Das Konzept „Ganztagsschule“ verknüpft den Unterricht mit außerunterrichtlichen Angeboten und versteht den gesamten Schultag als Einheit. Da die Kinder den Großteil ihres Tages an der Schule verbringen, soll die Schule ein Ort des Miteinanders sein. Das Ziel: Die Kinder entwickeln Eigenständigkeit, Selbstbewusstsein und Rücksicht. Die Fähigkeit zu Empathie, zur sozialen Akzeptanz von Verschiedenheit, zur Lösung von Konflikten und anderen wichtigen sozialen Kompetenzen können die Kinder im Umgang miteinander lernen.
Sie erfahren, dass das Finden von Lösungen ein demokratischer Prozess ist, an dem verschiedene Personen beteiligt sind. Durch die Mitarbeit der Schüler in verschiedenen Formaten, wie Arbeitsgemeinschaften oder zum Beispiel der Schülervertretung, erfahren sie, dass Mitwirkung und Mitbestimmung wichtig sind. Diese Möglichkeit mitzumachen ist gerade an der Ganztagsschule sehr wichtig, da die Schülerinnen und Schüler viel Zeit in der Schule verbringen. Damit dies gelingt, sind natürlich die Erfahrung und das Wissen gut ausgebildeter, erfahrener Pädagogen nötig, die den Schulalltag begleiten.
Bildungspolitik und die SPD: Unsere Forderungen
Chancengleichheit ist der zentralste Anspruch der SPD in der Bildungspolitik und begründet viele unserer Forderungen. Dass gute Bildung nichts kosten darf, damit nicht die Herkunft oder der Geldbeutel der Eltern über die Zukunft eines Kindes entscheiden, sondern die eigenen Talente, Fähigkeiten und Leistungen, ist das beste Beispiel dafür. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Kinder bestmöglich in unser Bildungssystem und unsere Gesellschaft zu integrieren, sind wichtige Ziele meiner Partei.
Sie interessieren sich für aktuelle Themen in der Landespolitik oder hätten gerne weitere Informationen zum Thema „Bildung“ in der Landespolitik? Auf der Fraktionsseite der NRW-SPD finden Sie sowohl Aktuelles, kompakte Infos, künftige Veranstaltungen als auch Ansprechpartner zum Thema Bildung. Zentrale Forderungen und Positionen der Bundespartei finden Sie über den folgenden Link.
Schulen als Verlierer der Corona-Pandemie
Vor allem die Bildungseinrichtungen waren und sind von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Schulen samt ihrer Lernenden und Lehrenden gehören wohl zu den Verlierern der Pandemie. Selbst wenn Technik und digitale Lernangebote perfekt funktionieren würden, die Kluft zwischen Bildungs-Privilegierteren und -Benachteiligten wird durch Corona größer. Ich habe mich deshalb gefragt, ob an den bisherigen Lehrplänen festgehalten werden sollte. Um die Rückstände aus der Pandemie aufzuholen und Familien den Rücken zu stärken, hat die SPD auf Landesebene eine große Bildungs- und Familienoffensive gestartet. Unsere Forderung: Bildung und Teilhabe für alle jungen Menschen stärken!
Welche Schulen gibt es im Kreis Wesel?
Einige. Deshalb empfehle ich Ihnen die „Schuldatenbank NRW“. Sie bietet Orientierung über die verschiedenen Schulformen in Ihrer Region. Die interaktive Karte des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie über den folgenden Link: Schule suchen 2.0 – Schuldatenbank NRW.
Förderschulen im Kreis Wesel
Im Kreis Wesel gibt es insgesamt acht Förderschulen: Die Bönninghardt-Schule in Alpen, die Schule-am-Ring in Wesel, die Waldschule in Hünxe, die Hilda-Heinemann-Schule in Moers, die Erich-Kästner-Schule in Wesel mit einem Teilstandort in Moers, die Janusz-Korczak-Schule in Voerde sowie die Schule am Niederrhein in Kamp-Lintfort.
Inklusion und Schule
Was bedeutet Inklusion eigentlich? Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam an regulären Schulen, statt an Förderschulen. Es wird im Unterricht also kein Unterschied gemacht zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Gemeinsam nehmen die Kinder am Unterricht teil. Dabei lernen die Kinder ohne Behinderung nicht weniger und die Kinder mit Behinderung lernen sogar mehr als in den Förderschulen. Zudem werden Berührungsängste und Vorurteile abgebaut. Die Kinder mit Behinderung werden zugleich selbstständiger und sind besser auf das reale Leben vorbereitet.
Hört sich toll an, ist aber alles andere als mal eben so getan. Denn Tatsache ist, dass Inklusion große Veränderungen an den Schulen mit sich bringt. So unterrichtet dann nicht mehr nur ein Lehrer allein den Unterricht, sondern arbeitet gemeinsam mit einem Kollegen aus der Sonderpädagogik zusammen. Je nach Bedarf haben einzelne Kinder darüber hinaus spezielle Assistenten an ihrer Seite. Hohe Anforderungen also an die Pädagogen, die individuell jedes Kind fördern und dabei jedem Kind gerecht werden müssen. Angesichts von klammen Städten und Gemeinden und einem größer werdenden Lehrermangel, muss immer das Wohl des Kindes und dessen individuelle Förderung im Vordergrund stehen.
Es war gut, dass wir von der SPD die Inklusion flächendeckend in NRW eingeführt haben. Nicht so gut war es, dass wir den Schulen nicht genug Personal mit auf den Weg geben konnten. Dadurch entstand eine große Unzufriedenheit, die ich gut verstehe. Jetzt muss es darum gehen, Inklusion nach und nach zur Selbstverständlichkeit zu machen. Dafür brauchen wir bestmögliche Unterstützung – sowohl personell als auch bei den Räumen.
Künftig kümmern sich in NRW so genannte Schwerpunktschulen darum, behinderte Kinder zu unterrichten. Das können vor Ort alle weiterführenden Schulen sein. Theoretisch. Welche Schulen dabei sind, legt jedoch allein das Schulamt fest und soll bei der Entscheidungsfindung auch die jeweilige Stadt fragen. Herauskommt, dass die Gymnasien raus sind. Sie brauchen nur noch solche Kinder aufnehmen, die das Abitur voraussichtlich trotz Behinderung gut schaffen können. Das ist alles andere als „Inklusion“, finde ich. Damit stehen wir eigentlich wieder ganz am Anfang!
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Wer bekommt Schüler-BAföG?
Das BAföG bietet die Möglichkeit eine Ausbildung zu ergreifen, die den eigenen Vorstellungen entspricht. Auch dann, wenn die Eltern sie nicht finanzieren können. Um Schüler-BAföG zu bekommen, muss eine so genannte förderfähige Schule besucht werden. Neben der Schulform ist darüber hinaus entscheidend, welche Klasse besucht wird, ob eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und ob das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss ist.
Bei Fachoberschulen und Berufsaufbauschulen ist wichtig, ob für die Zulassung eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung war. Bei Fachschulen und Berufsfachschulen kommt es darauf an, ob das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss ist oder nicht. Auf einer allgemeinbildenden Schule werden Schüler erst ab der 10. Klasse gefördert. Zudem spielt es in diesem Fall eine Rolle, ob der Schüler noch zu Hause wohnt oder eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man den angestrebten Schulabschluss nicht in der Nähe des Elternhauses machen kann. Weitere Informationen gibt es hier: Grundsätzliches zum Schüler-BAföG.
Ab wann kann man Schüler Bafög beantragen?
Hier lautet die Devise: So schnell wie möglich. Da BAföG erst ab Antragsmonat und nicht rückwirkend geleistet wird, sollten Sie so schnell wie möglich den entsprechenden Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellen. Neben den oben genannten Aspekten, entscheiden dann allerdings auch noch bestimmte persönliche Voraussetzungen – zum Beispiel die Staatsangehörigkeit oder Ihr Alter. Grundsätzlich kann nicht gefördert werden, wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 30. Lebensjahr – bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr – vollendet hat. Es gibt jedoch auch verschiedene Ausnahmeregelungen. Diese finden Sie hier.
Wann muss man Schüler-Bafög zurückzahlen?
Ob das BAföG zurückgezahlt werden muss, hängt davon ab, ob der Betrag als Darlehen oder Zuschuss gewährt wurde. Grundsätzlich ist nur der Darlehensteil zurückzuzahlen, unabhängig von der Art des bezogenen BAföGs. Das Schüler-BAföG ist in der Regel ein Zuschuss des Staats und muss daher nicht zurückgezahlt werden.
Wichtige Fragen rund um die Schule
Für wen besteht Schulpflicht?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Die Schulpflicht gilt für mindestens 12 Jahre. Übrigens unabhängig von der Staatsangehörigkeit, ob eine Behinderung vorhanden ist oder kein längerfristiger Aufenthaltsstatus besteht. In den meisten Bundesländern gilt die „Vollzeitschulpflicht“ für neun, in manchen sogar für zehn Jahre. Das heißt: Für vier Jahre wird die Grundschule besucht und im Anschluss für vier bis sechs Jahre eine weiterführende Schule. Dann setzt die anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II ein. Diese nennt man auch Berufsschulpflicht. Wer eine Ausbildung machen möchte, besucht also eine berufsbildende Schule. Wer beispielsweise Abitur machen möchte, besucht weiter die allgemeinbildende Schule und erfüllt so die Schulpflicht. Deshalb sind auch Volljährige, die sich in einer Berufsausbildung befinden oder noch die Schule besuchen, schulpflichtig.
Wo schule ich mein Kind ein?
Etwa zehn Monate vor Schulbeginn erhalten Eltern ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Das Schreiben enthält auch den Hinweis auf die zuständige Grundschule (sofern der Schulträger so genannte „Schuleinzugsbereiche“ festgelegt hat) oder den Hinweis auf die nächstgelegene Grundschule in der Umgebung. Achtung: Damit alles reibungslos klappt, ist eine rechtzeitige Anmeldung nötig. In welchem Alter ein Kind eingeschult wird, hängt vom Geburtsdatum ab. Die so genannte Stichtagsregelung legt fest, dass alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, im gleichen Jahr eingeschult werden. Unabhängig davon, wie reif sie sind. Das finde ich nicht okay, weil ich glaube, dass Schulreife nichts mit dem Alter zu tun hat, sondern sehr individuell ist. Deshalb gehört aus meiner Sicht die Stichtagsregelung abgeschafft!
Wie kann ich die Schule wechseln?
Ein Schulwechsel ist üblicherweise zwar nicht vorgesehen, dennoch möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der glaubhaft begründet, warum ein Wechsel nötig ist. Gründe sind beispielsweise ein Umzug oder aber auch schwerwiegende Probleme mit dem Schulstoff, den Mitschülern oder auch den Lehrern. Das muss dann der neuen Schulleitung erklärt werden. Diese entscheidet auch, für gewöhnlich nach Rücksprache mit der alten Schule, ob man an der neuen Schule aufgenommen wird.
Wie oft darf man in der Schule fehlen?
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die Bedingungen, die Rechte, die Pflichten und auch die Ziele des Schulbesuchs in NRW. Unter anderem steht dort: „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. (…) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen“ (§ 43 SchulG NRW).
Das Schulgesetz legt also nicht konkret fest, wie häufig Schüler fehlen dürfen. Wenn jedoch gehäuftes entschuldigtes Fehlen dazu führt, dass die Leistung eines Schülers nicht mehr beurteilt werden kann, wird es problematisch. Dies zu beurteilen, liegt insbesondere im Ermessen der Lehrer und hängt zum Beispiel auch davon ab, ob schriftliche Leistungen des Schülers vorliegen. Diese könnten eine Beurteilung trotz Fehlens ermöglichen. Ganz anders sieht es natürlich bei unentschuldigtem Fehlen aus…
Wann sind Schulferien in NRW?
Eine aktuelle Übersicht der Schulferien und Feiertage nicht nur in NRW finden Sie auf dieser Übersichtsseite. In 2021 liegen die Schulferien in NRW wie folgt:
23. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 Weihnachtsferien
29. März bis 10. April Osterferien
25. Mai Pfingstferien
5. Juli bis 17. August Sommerferien
11. bis 23. Oktober Herbstferien
24. Dezember 2021 bis 8. Januar 2022 Weihnachtsferien
Was ist die „Schule ohne Rassismus“ in NRW?
Das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ist ein Schulnetzwerk, dem mittlerweile rund 2.500 Schulen angehören. Ziel des Projekts ist, sich gegen jede Form von Diskriminierung zu stellen und ihr entschieden entgegen zu wirken. So ist die Mitgliedschaft keine Auszeichnung, sondern vielmehr eine Selbstverpflichtung der Schule. Ich finde gut, dass es mittlerweile zahlreiche Schulen in meinem Wahlkreis gibt, die sich hierzu verpflichtet haben. Um Mitglied zu werden, müssen sich mindestens 70 Prozent der Schüler und Lehrer mit ihrer Unterschrift dazu bekennen, künftig aktiv gegen jede Form von Diskriminierung an ihrer Schule einzutreten, bei Konflikten einzugreifen und regelmäßig Projekttage zum Thema durchzuführen.
Das Programm „Schule gegen sexuelle Gewalt“
„Schule gegen sexuelle Gewalt“ ist eine Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, Schulen fachlich zu unterstützen, damit dort sexuelle Gewalt kein Tabuthema mehr ist. Denn Schulen können Kinder und Jugendliche schützen und helfen – ganz unabhängig davon, ob oder wo sexuelle Gewalt womöglich erlebt wurde. Da es in Deutschland kein standardisiertes Schutzkonzept gibt, will die Initiative die Schulen insbesondere bei der fachlichen (Weiter-)Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen.
Was ist der Nachteilsausgleich an Schulen?
Schülern mit Beeinträchtigungen darf beim Lernen, bei Prüfungen oder Tests aufgrund ihrer Behinderung kein Nachteil entstehen. Der so genannte Nachteilsausgleich soll Schüler mit Erkrankungen oder Behinderungen, die Auswirkungen auf ihr Lern-/Prüfungsverhalten haben, über Hilfestellungen unterstützen und sie in die Lage versetzen, den gleichen Schulstoff wie die anderen Schüler durchzunehmen. Und anschließend ihre Fähigkeiten zum Beispiel durch Tests nachzuweisen. Durch diese sonderpädagogische Unterstützung sollen die Schüler ihr Potenzial entfalten können, während sie die gleichen Anforderungen meistern und somit die gleiche Leistung erbringen wie Schüler, die keine sonderpädagogische Unterstützung benötigen.
Gibt es im Kreis Wesel eine Waldorf-Schule?
Ja, die gibt es: unter anderem die Freie Waldorfschule Dinslaken und die SCI:Gemeinschaftsschule in Moers.
Wer legt in NRW fest, ob bei Schnee der Unterricht in der Schule stattfindet?
In Nordrhein-Westfalen können die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder bei Schnee und Eis in die Schule schicken wollen. Das regelt ein Erlass des Schulministeriums. Darin heißt es: „Ein nicht vorhersehbarer Grund kann auch der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist“ (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.05.2015). Darüber hinaus können auch die Schulleiter oder Landräte in eigenem Ermessen bestimmen, dass der Unterricht ausfällt. Entscheidend ist, ob die Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen können.
Mein Tipp: Oftmals sprechen sich die Schulen einer Stadt oder Gemeinde ab, um eine einheitliche Entscheidung zu treffen. Meist übernimmt der Bürgermeister oder die Stadtverwaltung die Koordination. Es lohnt deshalb ein Blick auf die Internet- oder die Facebookseite der Kommune, um herauszufinden, ob der Unterricht auch offiziell ausfällt oder nicht.