Transparenzregister: Neue Gebühren für Vereine?

In das Transparenzregister müssen sich auch Vereine eintragen lassen.

Das Transparenzregister sorgt in jüngster Zeit für Verärgerung. Viele Vereine haben Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten. Der zieht nun Gebühren für den Eintrag in das Transparenzregister ein. Als ehrenamtlich Aktiver in verschiedenen Vereinen musste ich mich erst kürzlich mit dem Thema beschäftigen. Was das Transparenzregister ist und was ihr Verein jetzt tun muss, lesen Sie hier.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist eine elektronische Liste, die Auskunft darüber geben soll, wer in einem Verein „wirtschaftlich berechtigt“ ist. Das sind in vielen Vereinen zum Beispiel die Vorstände. Dazu werden seit 2020 pro Jahr 4,80 Euro berechnet. Bis zum Jahr 2019 waren es 2,50€ jährlich.

Wozu dient das Transparenzregister?

Das Transparenzregister gibt es seit 2017. Die gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG). Mit dem Transparenzregister soll Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerflucht bekämpft werden, indem jenseits verworrener und juristisch klug angelegter Strukturen die natürlichen Personen kenntlich gemacht werden, die letztlich am Ende der Vereinsstrukturen stehen. Meistens sind das gewöhnliche Vereine, in denen Menschen einem gemeinsamen Hobby nachgehen. Aber nicht immer. Deshalb ist das Ziel des Registers, den Missbrauch von Vereinigungen zu kriminellen Zwecken zu verhindern.

Was muss mein Verein jetzt tun?

So ärgerlich es auch ist: Die Rechnung des Bundesanzeiger Verlags bezahlen. Dabei sollte der Verein aber nicht auf Trittbrettfahrer hereinfallen, die Unsicherheiten in dieser Angelegenheit ausnutzen. Wenn die Summen höher ausfallen als oben beschrieben, sollten Sie stutzig werden!

Gemeinnützige Vereine können sich zudem von der Beitragspflicht befreien lassen. Rückwirkend ist das allerdings nicht möglich. Das heißt: Ein Verein kann sich nicht mehr für die Jahre 2017 bis 2020 befreien lassen. Für diese Jahre muss gezahlt werden. Ab 2021 ist eine Befreiung jedoch möglich.

Wie beantrage ich die Befreiung von der Gebühr?

Der Antrag auf Befreiung soll digital eingereicht werden. Hierfür gibt es die folgende Mail-Adresse: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de. Alternativ kann der Antrag über die Internetseite des Transparenzregisters gestellt werden. Der erste Schritt hierfür ist die sogenannte Basis-Registrierung.

Beachten Sie bitte, dass dazu folgende Dokumente nötig sind: ein Auszug aus dem Vereinsregister und eine Kopie des jeweiligen Personalausweises. Außerdem muss ein aktueller Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer sowie ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt eingereicht werden.

Muss der Antrag jährlich neu gestellt werden?

Der Gedanke, diesen Antrag jedes Jahr ausfüllen zu müssen, bereitet nicht nur Ihnen Kopfschmerzen. Doch ich kann Sie beruhigen. Denn: Nein, Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen. Bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit für mehrere Jahre, gilt das auch für die Gebührenbefreiung.

Kann ich den Registereintrag meines Vereins ändern?

Vereinsstrukturen sind lebendig. Es kann sich immer mal etwas ändern. Deshalb können Vereine über die Internetseite des Transparenzregisters Einsicht nehmen, Unstimmigkeiten melden oder neue wirtschaftlich Berechtigten eintragen.

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