Flutkatastrophe: Lehren für den Kiesabbau

Kiesgrube Erftstadt-Blessem nach der Flutkatastrophe

Die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 nahm heute vor genau einem halben Jahr ihren schrecklichen Anfang. Bilder, die in der Folge besonders unter die Haut gingen, stammen aus Erfstadt-Blessem. Dort war ein Baggerloch mit Wasser voll gelaufen. Der Hang rutschte ab und zog zahlreiche Häuser mit sich. Sechs Monate später stellt sich die Frage: Welche Lehren ziehen wir daraus für den Kiesabbau am Niederrhein?

Mit als erstes hat mein Landtagskollege Martin Börschel Fragen zur Katastrophe an der „Kiesgrube Erftstadt-Blessem“ gestellt. Denn viele Menschen wollten wissen, wie es die stark steigende Erft hinüber schaffen konnte in den Tagebau. Eigentlich hätte da ein Schutzwall stehen müssen, der das verhindert. Ein Gutachter hat mittlerweile minutiös festgehalten, was da Mitte Juli 2021 genau geschehen ist (Link auf Ausschussprotokoll, s. Anlage 3). Daraufhin wurden vor einigen Tagen Hausdurchsuchungen vorgenommen bei der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg. Denn die ist zuständig gewesen für die Erftstadter Kiesgrube.

Aufsicht bündeln!

Genau da tut sich das erste Problem auf, das wir lösen müssen, wenn wir künftige Flutkatastrophen in Tagebauen verhindern wollen. Denn es gibt zu viele unterschiedliche Behörden, die für Genehmigung und Kontrolle von Abgrabungen zuständig sind. Aus den notwendigerweise weitschweifigen Erklärungen des Ministeriums erkennt man schon, wie kompliziert die Aufgabenverteilung tatsächlich ist. Um nicht immer wieder nachblättern zu müssen, habe ich mir deshalb mal folgende Übersicht aufgeschrieben:

Wer ist zuständig für Genehmigung und Aufsicht von Kiesgruben?

Bergrecht, Abgrabungsgesetz, Wasserrecht: Ein und dieselbe Abbautätigkeit wird durch unterschiedliche Gesetze geregelt und von verschiedenen Behörden bis hin zur Kreisebene überwacht. Kann das auf Dauer gut gehen?

Als SPD-Landtagsfraktion fragen wir seit September sowohl im Umweltausschuss als auch im Unterausschuss Bergbausicherheit nach: Was wird getan, damit sich ähnliche Ereignisse wie in Erftstadt-Blessem nicht anderswo wiederholen? Wie sicher sind die Tagebaue beispielsweise am Niederrhein vor Starkregen und Flutkatastrophen geschützt? Die Antwort: Wir wissen es (noch) nicht!

Übersicht gewinnen!

Aus den bisherigen Antworten der zwei(!) beteiligten Ministerien entnehmen wir, dass es 419 so genannte BSAB-Flächen gibt. Also Flächen, auf denen abgegraben wird oder abgegraben werden soll. Davon stehen nur 81 unter Bergaufsicht und werden somit von der Bergbehörde überwacht. Die sitzt in Dortmund und gehört zur Bezirksregierung Arnsberg. Die wiederum ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt. Alle anderen Flächen stehen unter der Aufsicht der jeweiligen Kreise. Hier muss jetzt das Umweltministerium prüfen, welche Gefahr von den Kiesgruben ausgeht.

Nach eigenem Bekunden sind dem Ministerium jedoch „nur einige Vorhaben bekannt. Die gesamte Anzahl ist nur durch eine aufwendige Abfrage bei den unteren Behörden zu ermitteln“. Das ist zwar Quatsch, weil ein Anruf bei den Regionalplanungsbehörden reicht, um alle Flächen genannt zu bekommen. Dennoch frage ich mich, warum man nun nicht gleich ein zentrales Register anlegt – wo man doch schon mal dabei ist. Wenn man diese alle kennt, ist der Schritt zu einer einheitlichen Aufsicht leichter.

Kriterien erarbeiten!

Das Umweltministerium tut aktuell gut daran, sich am Wirtschaftsministerium zu orientieren. Denn dort scheint man zumindest einen Plan zu haben, wie es mit der Prüfung aller Tagebaue voran gehen soll. Schließlich kann eine Flutkatastrophe jederzeit wieder eintreten. Was heißt das also für bestehende Kiesgruben und für anstehende Neu-Genehmigungen?

Die Bergbehörde hat zunächst mal alle Betreiber von „Steine- und Erden-Betrieben“ in Überschwemmungsgebieten angeschrieben und um eine Risikoeinschätzung gebeten. Neben Erftstadt-Blessem sind das zwölf Abbaugebiete von denen alle in den niederrheinischen Kreisen Kleve und Wesel liegen. Kurz vor Weihnachten teilte die Behörde im Unterausschuss mit, dass alle Rückmeldungen vorlägen. Die Unterlagen seien jedoch teilweise unvollständig.

Parallel dazu hat der Geologische Dienst des Landes einen „Katalog der Mindestanforderungen“ erarbeitet. Das Parlament kennt diesen bislang nicht. Jedoch soll er beiden Ministerien als Basis für weitere Beschlüsse dienen. Immerhin arbeiten also die Ministerien schon mal zusammen.

Flutkatastrophe ernst nehmen

Wer sich an die Bilder von Erftstadt-Blessem erinnert, der weiß um die Kraft der Wassermassen. Ganz sicher war die Kombination aus Trockenabgrabung, benachbartem Fluss und fehlender Trennung der beiden durch einen Schutzwall eine gefährliche Konstellation. Viel zu steile Abhänge kamen hinzu. Einzigartig ist diese Kombination jedoch nicht unbedingt und es mag auch bei Kies-Seen zu der Situation kommen, dass Starkregen Uferböschungen ins Rutschen bringt. Was könnte dann mit einem Umspannwerk wie dem in Kamp-Lintfort geschehen? Nicht auszudenken, wie bei einer Flutkatastrophe die so wichtige kritische Infrastruktur einfach so weggerissen werden könnte.

Das Umspannwerk (dort wo die als Linien gekennzeichneten Stromleitungen enden/beginnen) liegt neben einem Kies-See. Die gelben Flecken zeigen, wo bei Starkregen Wassermassen stark in Bewegung befänden.

Ich denke deshalb, dass es neben allgemeinen Kriterien auch Einzelfallprüfungen geben muss. Denn Schablonen allein werden den Naturgewalten nicht gerecht, die im Juli 2021 eine der größten Flutkatastrophen in Deutschland ausgelöst haben. Wollen wir aus diesen bitteren Erfahrungen lernen? Dann müssen wir es jetzt richtig gut machen!

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