NRW-Landtagswahl: Briefwahl im Kreis Wesel

NRW-Landtagswahl: Briefwahl im Kreis Wesel

Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen der 18. Landtag gewählt. Mein Name ist René Schneider und ich kandidiere für die SPD im Wahlkreis 58 Wesel II. Dazu gehören folgenden Städte und Gemeinden: Alpen, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten und Voerde.

Grundsätzlich wird der Landtag alle 5 Jahre gewählt und zählt mindestens 181 Abgeordnete. Dazu wird das Land NRW in 128 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis wird am 15. Mai ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt.

Kurz und knackig: So wählen Sie per Brief zur Landtagswahl am 15. Mai 2022.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein- und Briefwahlunterlagen so früh wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Der Antrag kann formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Hier geht es direkt zu den Wahlämtern in meinem Wahlkreis. Dort gibt es weitere Informationen und beispielsweise häufig auch die Online-Anträge für die Briefwahl:

Wahlamt in Alpen
Wahlamt in Kamp-Lintfort
Wahlamt in Rheinberg
Wahlamt in Sonsbeck
Wahlamt in Xanten
Wahlamt in Voerde

Wie funktioniert die Briefwahl?

Briefwählerinnen und -wählern werden auf ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
• ein Wahlschein,
• ein amtlicher Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises,
• einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau),
• einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss,
• ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Schritt für Schritt per Brief wählen

  1. Stimmzettel persönlich ankreuzen: Jeder Wähler verfügt bei der Landtagswahl über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.Der Wähler kann wie bei der Bundestagswahl seine Stimmen "splitten", d.h. er kann seine Erststimme einem bestimmten Wahlkreisbewerber geben, muss aber nicht zwangsläufig auch die Landesliste des Bewerbers mit wählen, sondern kann sich bei der Abgabe der Zweitstimme auch anders entscheiden.
  2. Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben,
  3. "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Datum und Unterschrift versehen,
  4. Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken,
  5. Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.

Ab wann ist Briefwahl in NRW möglich?

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 13.05.2022, bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Bis wann kann man per Brief wählen?

Generell gilt natürlich: Je früher, desto besser. Wer aber später dran ist, kann die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag (meist bis 16 Uhr) bei seinem Wahlamt einreichen. Die Unterlagen am Sonntag um 15 Uhr auf den Postweg zu schicken, passt also nicht. Wer den Postweg wählt, sollte mit rund drei Werktagen für die Zustellung rechnen. Wenn der Wahlbrief mit den gekennzeichneten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein spätestens Mittwochmorgen in der Post ist, sollte die Zustellung pünktlich erfolgen (11.05.2022). Wer seinen Wahlbrief später absendet, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann. Der Versand mit der Deutschen Post ist kostenfrei.

Wer den Gang zum Briefkasten verpasst hat oder auf Nummer sicher gehen will, kann die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus einreichen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Kann man die Briefwahl-Unterlagen im Wahllokal abgeben?

Die Briefwahl-Unterlagen müssen bei der Adresse abgegeben werden, die auf dem roten Wahlbriefumschlag steht. Dies ist in der Regel das Rathaus, da dort zentral die Briefwahl-Stimmen gezählt werden.

(Keine) Unterlagen bekommen, trotzdem im Wahllokal wählen?

Wer keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann trotzdem wählen: Im Wahllokal. Gleiches gilt für diejenigen, die Unterlagen bekommen, aber noch nicht abgeschickt haben.

Für die Legitimation reichen Personalausweis oder Reisepass sowie Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen. Entscheidend ist der Eintrag im Wählerverzeichnis und dass man ins richtige Wahllokal geht. Denn dort liegt das Wählerverzeichnis aus und die ehrenamtlichen Wahlhelfer können anhand des Ausweises überprüfen, ob jemand seine Stimme abgeben darf.

Wie hoch ist der Anteil an Briefwählern?

Der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler ist bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 auf 47,3 % gestiegen. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die Briefwahlquote noch 28,6 % betragen. Der Trend wird sich auch bei den Wahlen im Land fortsetzen.

 

 

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