Amazon missachtet Datenschutz: Frau Voßhoff, übernehmen Sie!

Dieser Preis ist keine Werbung, sondern eine öffentliche Ohrfeige: Denn wer mit dem Big-Brother-Award ausgezeichnet wird, schert sich in der Regel wenig um den Datenschutz und steht damit zurecht in der Kritik. Dieses Kunststück ist Amazon in diesem Jahr gleich zwei Mal gelungen. Grund für mich, aktiv zu werden.

Blick auf das Amazon-Versandzentrum in Rheinberg
Auch im Logistikzentrum Rheinberg gelten die Arbeitsverträge, die von Digitalcourage kritisiert werden.

Vor allem die Auszeichung in der Kategorie „Arbeitswelt“ lässt aufhorchen. Das Unternehmen lässt sich im Arbeitsvertrag das Recht einräumen, Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers ohne Angabe des Verwendungszwecks im Unternehmen weiterzugeben. Die sehr persönlichen Daten bleiben dabei nicht nur in Deutschland sondern können auch zur Konzernmutter in die USA transferiert werden. Ist das rechtens? Liest man die ausführliche Laudatio des Vereins Digitalcourage muss man auf die Idee kommen, dass der gutwillige Arbeitnehmer bewusst hinters Licht geführt werden soll, bezieht sich die von Amazon geforderte Einwilligungserklärung doch auf einen Paragrafen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) , der seit knapp fünf Jahren nicht mehr für Arbeitsverhältnisse gültig ist.

Kaum vorstellbar, dass die Personalabteilung (neudeutsch: Human Resources) diese Kleinigkeit im BDSG übersehen hat. Vielmehr vermutet man ein konsequentes Vorgehen gegen Arbeitnehmerinteressen und für den gläsernen Mitarbeiter, wenn man einen weiteren Passus anschaut, der Gewerkschafter regelrecht an die Decke gehen lässt. Demnach stimmt der Mitarbeiter zu, dass der Betriebsarzt Gesundheitsdaten im Unternehmen weitergeben darf. Also praktisch von seiner Schweigepflicht entbunden wird. Das ist aus zwei Gründen nicht tolerierbar:

  1. Alle Bürgerinnen und Bürger – und somit auch Amazon-Angestellte – habe das Recht der freien Arztwahl.
  2. Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise nicht an die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters glaubt, muss der vertrauensärztliche Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden. Ein vom Arbeitgeber bezahlter Arzt ist hier keine objektive Instanz.
René Schneider im Gespräch mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.
René Schneider im Gespräch mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.

Die Gewerkschaft ver.di hat sich hier schon klar geäußert. Mich interessiert jedoch vielmehr die datenschutzrechtliche Einschätzung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für die Datensicherheit. Ich habe Andrea Voßhoff deshalb um Prüfung gebeten. Unabhängig davon muss Amazon unverzüglich rechtskonforme Arbeitsverträge vorlegen, die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte achten. Dazu habe ich das Unternehmen aufgefordert, das auch in meinem Wahlkreis ein Logistikzentrum unterhält. Über die Antworten halte ich Euch hier im Blog auf dem Laufenden.

Übrigens: Selber habe ich auch bereits im Logistikzentrum in Rheinberg gearbeitet. Lest hier den Bericht von meinem Tagespraktikum.

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